eKompetenz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Die ersten Schritte in ein flexibles Risikomanagement Das im Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz, kurz LkSG, soll Unternehmen bei der Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten innerhalb ihrer Lieferkette zukünftig deutlich stärker in die Pflicht nehmen. Ganz zentral verlangt das Gesetz von Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht die Einrichtung eines Risikomanagements, um Risiken innerhalb der eigenen Lieferkette zu erkennen, zu vermeiden oder entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Ab Januar 2023 tritt das Gesetz zunächst für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und mehr als 3.000 Beschäftigten im Inland in Kraft, ab 2024 wird es auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigen ausgeweitet. Auch kurz vor Einführung sorgt das LkSG nach wie vor für Unsicherheit bei vielen betroffenen Unternehmen. Wir erklären, worauf es bei der Einrichtung eines Risikomanagements ankommt und wie Newtron einkaufende Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen des LkSG unterstützen kann: (mehr …)