Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Die ersten Schritte in ein flexibles Risikomanagement
Das im Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz, kurz LkSG, soll Unternehmen bei der Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten innerhalb ihrer Lieferkette zukünftig deutlich stärker in die Pflicht nehmen. Ganz zentral verlangt das Gesetz von Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht die Einrichtung eines Risikomanagements, um Risiken innerhalb der eigenen Lieferkette zu erkennen, zu vermeiden oder entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Ab Januar 2023 tritt das Gesetz zunächst für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und mehr als 3.000 Beschäftigten im Inland in Kraft, ab 2024 wird es auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigen ausgeweitet.
Auch kurz vor Einführung sorgt das LkSG nach wie vor für Unsicherheit bei vielen betroffenen Unternehmen. Wir erklären, worauf es bei der Einrichtung eines Risikomanagements ankommt und wie Newtron einkaufende Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen des LkSG unterstützen kann:
Überblick über Risikopotenzial gewinnen
Wir empfehlen betroffenen Unternehmen zunächst die Durchführung einer Risikoanalyse auf Basis von Produktionsländern und Materialgruppen, um einen ersten Überblick über mögliche Risiken in der eigenen Lieferkette zu erhalten. Auf Basis des erzielten Scores für diese beiden Kriterien können im zweiten Schritt die betroffenen Partner und Lieferanten direkt auf die im LkSG gelisteten Menschenrechts- und Umweltkriterien geprüft werden.
Lieferantenselbstauskunft verschafft Klarheit über konkrete Risiken
Um Klarheit zum Risikopotenzial der identifizierten Lieferanten zu erhalten, bietet sich eine gezielte Befragung in Form einer Lieferantenselbstauskunft an. Diese ist standardmäßig Teil des Newtron Lieferantenmanagements, das aktuell um verschiedene Funktionalitäten erweitert wird, um konkrete LkSG-Befragungen und -Analysen durchführen zu können. Die anschließende qualitative Auswertung der Antworten und die Gewichtung der Risiken des jeweiligen Lieferanten ist besonders wichtig, denn diese entscheidet darüber, wie die gemeinsame Zusammenarbeit fortgeführt wird, um Risiken perspektivisch zu verringern und abzustellen.
Erfolgskriterien für ein digitales LkSG-Risikomanagement
Eine digitale Lösung für das Risiko- und Lieferantenmanagement sollte einen gewissen Standard erfüllen, um sie schnell und einfach einsetzen zu können. Sie sollte gleichzeitig konfigurierbar sein, damit sie auf die individuellen Anforderungen von Unternehmen angepasst werden kann.
Im Bereich des Risikomanagements sollten Unternehmen flexibel Erweiterungen des LkSG umsetzen können und beispielsweise menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in der Lösung selbst gewichten und priorisieren können – so wie es auch gesetzlich vorgesehen ist.
Um die unterschiedlichen Anforderungen von einkaufenden Unternehmen abzubilden und schnelle Lösungen zu schaffen, arbeiten wir bei Newtron direkt mit unseren Kunden im LkSG-Arbeitskreis zusammen. Zusätzlich ist es uns wichtig, die Lösung auch für Lieferanten so praktikabel wie möglich zu gestalten, um eine möglichst hohe Akzeptanz und Antwortrate zu erzielen.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie wir Sie im Lieferantenmanagement und im Bereich LkSG unterstützen können, kontaktieren Sie uns gerne hier.