Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Die ersten Schritte in ein flexibles Risikomanagement
Das im Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz, kurz LkSG, soll Unternehmen bei der Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten innerhalb ihrer Lieferkette zukünftig deutlich stärker in die Pflicht nehmen. Ganz zentral verlangt das Gesetz von Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht die Einrichtung eines Risikomanagements, um Risiken innerhalb der eigenen Lieferkette zu erkennen, zu vermeiden oder…